Heute ist der 21.05.2026 und in der Ludwigsvorstadt brodelt es bereits gewaltig. Das Oktoberfest steht vor der Tür, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Doch ein Nachprüfungsantrag sorgt für Aufregung: Die Vergabekammer Südbayern hat die Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle für das kommende Oktoberfest 2026 zurückgewiesen. Ein Schlag ins Gesicht für die Brauereien, die in den letzten Jahren Tradition und Brauchtum aufrechterhalten haben.

Die Kammer erklärte, dass in der Zuteilung keine ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession im Sinne des europäischen Vergaberechts zu sehen sei. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sieht darin ein wichtiges Signal für die Weiterentwicklung des Oktoberfests, das ja schließlich tief in der bayerischen Tradition verwurzelt ist. Wirtschaftsreferent Dr. Christian Scharpf hat die Entscheidung ebenfalls begrüßt, weist aber darauf hin, dass der Kläger – Alexander Egger, Betreiber des „Münchner Stubn“-Zelts – weitere rechtliche Schritte einleiten kann.

Rechtsstreit und Fristen

Das Zuschlagsverbot für die betroffenen Standplätze bleibt vorerst für mindestens zwei weitere Wochen bestehen. In dieser Zeit können die Beteiligten Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Sollte dies geschehen, verlängert sich das Verbot um weitere zwei Wochen. In der Luft liegt die Möglichkeit, dass nach Ablauf dieser vier Wochen die Standplätze grundsätzlich zugeteilt werden können – es sei denn, das Gericht entscheidet anders. Die Stadt München plant, einem solchen Antrag entschieden entgegenzutreten.

Der Aufbau für das Oktoberfest 2026 beginnt übrigens Ende Juni. Doch wie kam es überhaupt zu diesem ganzen Theater? Alexander Egger hat sich um größere Standplätze beworben, die aktuell von den Brauereien Paulaner und Schottenhamel genutzt werden. Sein Ziel: Ein größeres Zelt, um mehr Gäste zu bewirten. Verständlich, denkt man sich, denn die Wiesn zieht jährlich Millionen an – da möchte man doch die beste Platzierung haben!

Tradition versus Wettbewerb

Egger fordert, dass die Stadt sich an das europäische Vergaberecht hält und die Standplätze EU-weit ausschreibt. Seine Anwälte haben dafür eine Nachprüfung der Vergabe beantragt. Die Regierung von Oberbayern hat bereits angekündigt, dass die Stadt keine Zulassungsverträge für die beiden Zelte abschließen darf, bis die Nachprüfung abgeschlossen ist. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen könnten sich über Wochen hinziehen – vielleicht sogar länger!

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Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Vergabepraxis schon öfter juristisch überprüft und bestätigt wurde. Christian Schottenhamel, der Wirtesprecher, betont die Bedeutung dieser Praxis für den Erhalt des bayerischen Brauchtums. Schließlich kommen rund 80 Prozent der Wiesn-Besucher aus München und dem Umland. Man möchte ja nicht, dass auswärtige Wirte den Ausschank von Münchner Bier gefährden – das wäre ja ein Skandal!

Das Oktoberfest gilt als einzigartiges Kulturgut, das es zu schützen gilt. Und während sich die Juristen in den nächsten Wochen mit den rechtlichen Feinheiten beschäftigen, fiebern die Münchner und Wiesn-Fans dem Fest entgegen. Es bleibt spannend, wie sich der Konflikt um die Festzelte entwickeln wird. Eines ist sicher: Die Wiesn wird kommen, ob mit oder ohne neue Zeltnamen – das Bier wird fließen, und die Stimmung wird grandios sein! Prost!