Im Univiertel von München, wo sich Studenten und Nachtschwärmer tummeln, hat sich ein neuer Konflikt zwischen Kioskbetreibern und Anwohnern aufgetan, der für jede Menge Gesprächsstoff sorgt. Der Amalien-Kiosk, ein kleiner, aber feiner Ort für durstige Kehlen, hat jüngst eine Mitteilung vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) erhalten: Der Verkauf von Mitnehm-Bier muss nun schon um 22 Uhr eingestellt werden. Das ist ein harter Schlag für Ido Askar, den Betreiber des Kiosks, denn er schätzt, dass ihm dadurch die Hälfte seines Umsatzes verloren geht.

Askar eröffnet seinen Kiosk vor zwei Jahren und hat sich in der Nachbarschaft einen Namen gemacht – vor allem für seine alkoholfreien Getränke tagsüber. „Meine Kunden sind keine Lärmverursacher!“, betont er und bittet sie, nach dem Einkauf nicht vor der Tür zu verweilen. Doch die Beschwerden eines Anwohners, die auf das Recht auf Lärmschutz hinweisen, haben zu dieser drastischen Maßnahme geführt. Naheliegende Fragen drängen sich auf: Warum trifft es nur den Amalien-Kiosk, während andere in der Nähe, wie die an der Leopoldstraße, weiterhin bis Mitternacht verkaufen dürfen?

Ein Kiosk im Kreuzfeuer

Die Situation ist für viele Betreiber von Spätverkaufsstellen angespannt. Beseh Kneitsch, der den Sina Kiosk in der Schellingstraße führt, ist ebenfalls empört über das neue Verkaufsverbot. „Das trifft uns existenzgefährdend“, sagt er, während er seinen Kollegen von ähnlichen Sorgen berichtet. Kneitsch plant schon, gegen die Auflagen vorzugehen und denkt an anwaltliche Unterstützung. „Warum nur wir?“, fragt er sich, während er auf die Kioske an der Leopoldstraße zeigt, die von den Einschränkungen nicht betroffen sind. Solche Ungleichheiten sorgen für Unmut unter den Betroffenen, die Umsatzrückgänge von über 50 Prozent befürchten.

Doch was steckt hinter all diesen Maßnahmen? Anwohner haben über Monate hinweg über Lärm und Verschmutzung geklagt, die von Feiernden rund um die Kioske ausgehen. Das KVR hat bereits Bußgelder verhängt, nachdem Verstöße gegen das Gaststättengesetz festgestellt wurden. Hier zeigt sich, dass die Probleme nicht nur mit dem Lärm, sondern auch mit Müll und anderen Unannehmlichkeiten einhergehen. Bezirksausschussvorstand Gerhard Pischl weist darauf hin, dass das Alkoholverbot allein das Müllproblem nicht lösen kann.

Ein Blick auf die Nachbarschaft

Die Nachbarschaften von Lokalen und Kiosken sind oft Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgesetzt. Ein typisches Bild: Betriebe ohne ausreichende Schallabschirmung, Besucher, die im Freien feiern, und das unvermeidliche Geräusch von motorisierten Gästen, die kommen und gehen. Der Gastwirt trägt die Verantwortung für die Lärmbelästigung, auch wenn er das Verhalten seiner Gäste nicht beeinflussen kann – eine Tatsache, die in den Gerichtssälen regelmäßig durchgesetzt wird.

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Wohin führt dieser Konflikt? Ein Abschlussbericht zum „Probelauf zum Saisonstart“ wird nächste Woche erwartet. Alle Augen sind auf die Entwicklungen gerichtet, denn die Stadt, die in den letzten Jahren einen Anstieg von rund um die Uhr geöffneten Spätis erlebt hat, steht vor der Herausforderung, ein friedliches Miteinander zwischen Feierenden und Anwohnern zu schaffen. Es bleibt also spannend, wie die Geschichte um den Amalien-Kiosk und seine Nachbarn weitergeht.