In Europa stehen Frauen und Mädchen häufig vor der bedrohlichen Realität von Gewalt, die in den unterschiedlichsten Formen auftreten kann. Laut Berichten hat rund die Hälfte aller Frauen in der EU seit ihrem 15. Geburtstag mindestens einmal sexuelle Belästigung erfahren. Diese alarmierenden Zahlen verdeutlichen, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine weit verbreitete Menschenrechtsverletzung ist. Im Kampf gegen diese misslichen Verhältnisse trat die EU am 1. Oktober 2023 der Istanbul-Konvention bei, die darauf abzielt, solche Gewalttaten zu bekämpfen.
Ein zentraler Punkt der neuen EU-Gleichstellungsstrategie ist die Bekämpfung von Cybergewalt, Deepfakes und digitaler Gewalt gegen Frauen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, soll eine neue Richtlinie, die 2024 erlassen werden soll, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Cyber-Stalking und die unbefugte Verbreitung intimer Bilder unter Strafe stellen. Trotz dieser Fortschritte gibt es jedoch keinen Konsens unter den 27 EU-Mitgliedstaaten über die strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Hier kommt eine parteiübergreifende Initiative im Europaparlament ins Spiel, die darauf abzielt, eine einheitliche Regelung auf Basis des Prinzips der Einwilligung zu schaffen.
Die Definition von Vergewaltigung in Europa
Der aktuelle Gesetzesentwurf, der bereits am 28. April 2026 mit 447 zu 160 Stimmen im Europaparlament gebilligt wurde, wird von vielen als Meilenstein gesehen. Die verschiedenen Rechtsmodelle zur Definition von Vergewaltigung in Europa lassen sich in drei Kategorien einteilen: Die erste erfordert physische Gewalt oder Drohung, die zweite das „Nein heißt Nein“-Modell, bei dem eine erkennbar verweigerte Zustimmung zur Vergewaltigung führt. Das dritte Modell, „Nur Ja heißt Ja“, besagt, dass jeder Sex ohne ausdrückliche Zustimmung als Vergewaltigung gilt. Schweden war das erste EU-Land, das 2018 das „Nur Ja heißt Ja“-Modell einführte, und seither haben auch Länder wie Spanien, die Niederlande und Frankreich ähnliche Regelungen umgesetzt.
Die Aufklärungsquoten in Vergewaltigungsfällen sind jedoch alarmierend niedrig; nur ein Bruchteil der Taten wird angezeigt, und Schätzungen zufolge werden europaweit nur ein niedriger einstelliger Prozentbereich der Vergewaltiger verurteilt. In Schweden stieg die Zahl verurteilter Vergewaltiger seit Einführung des „Nur Ja heißt Ja“-Modells, was Hoffnung auf positive Veränderungen in anderen europäischen Ländern weckt.
Die Istanbul-Konvention und ihre Bedeutung
Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als eine Verletzung der Menschenrechte und Diskriminierung. Sie umfasst alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden führen können. Hierzu zählen auch Nötigung, die Androhung von Gewalt oder willkürliche Freiheitsberaubung, egal ob in öffentlichen oder privaten Räumen. Häusliche Gewalt wird als körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt innerhalb der Familie oder des Haushalts klassifiziert, unabhängig von der Wohnsituation der Betroffenen.
Die Konvention erkennt spezifische Formen von Gewalt an, darunter Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Zwangsheiratspraktiken und sogar Femizid. Diese umfassende Definition ist entscheidend, um die unterschiedlichen Facetten von Gewalt gegen Frauen zu erkennen und zu bekämpfen. Die schwedische EU-Parlamentarierin Evin Incir äußert sich optimistisch, dass die aktuelle Initiative zur europaweiten Verankerung der Regelung erfolgreich sein könnte, nachdem frühere Anläufe 2024 an Bedenken aus Ländern wie Frankreich und Deutschland gescheitert waren.
Insgesamt zeigt sich, dass der Weg zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in Europa noch lang ist, jedoch durch gemeinsame Anstrengungen und die Implementierung einheitlicher Standards ein Licht am Ende des Tunnels sichtbar wird. Der heutige Tag, der 28. April 2026, könnte somit als Wendepunkt in der europäischen Gesetzgebung über Gewalt gegen Frauen in die Geschichte eingehen.