In Obergiesing-Fasangarten sorgt eine Klage einer Familie aus Fischbachau für Aufregung und Diskussionen rund um die Themen Kindergärten und Schadensersatzansprüche. Die Eltern, Theresa und Wolfgang H., haben gegen einen katholischen Kindergarten geklagt, nachdem ihrem Sohn Jan, der als normal entwickelt gilt, die Kündigung ausgesprochen wurde. Nun fordern sie rund 13.500 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Streitigkeiten begannen, als Jan im Herbst 2023 in den Kindergarten aufgenommen wurde und etwa ein Jahr später, während eines Elterngesprächs, die Kündigung ausgesprochen wurde. Den Eltern wurde geraten, einen Integrationsplatz zu beantragen, was sie jedoch für unnötig hielten. Eine Untersuchung in einer Klinik bestätigte, dass Jan keinen Integrationsplatz benötigte, was die Eltern in ihrer Vermutung bestärkt, dass die Stiftung des Kindergartens möglicherweise versuchte, über ihren Sohn öffentliche Fördermittel zu erhalten.
Der Weg zum neuen Kindergarten
Die Familie fand schließlich einen neuen Kindergartenplatz in Bad Feilnbach, der jedoch 14 Kilometer entfernt ist. Die Eltern verlangen von der Kirche 11.500 Euro Schadensersatz, um die Fahrtkosten, die höhere Autoversicherung und den Verdienstausfall zu decken. Zusätzlich fordern sie 2.000 Euro Schmerzensgeld. Ein Versuch auf gütliche Einigung scheiterte, da der Anwalt der Kirchenstiftung lediglich eine „Lästigkeitsprämie“ anbot.
Das Münchner Landgericht wird voraussichtlich Ende Mai 2026 über den Fall entscheiden. Die Gegenseite hat bereits angedeutet, dass das Gutachten, das die Notwendigkeit eines Integrationsplatzes verneint, als wenig belastbar angesehen wird, da Jan nur in Einzelsitzungen untersucht wurde. Eine Anfrage an die Pfarrkirchenstiftung blieb bislang unbeantwortet.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ähnliche Fälle werfen ein Licht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eltern in Deutschland. Ein Beispiel aus Weßling zeigt, dass auch dort Eltern Schwierigkeiten haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Eine Mutter meldete im Februar 2023 Bedarf für einen Kita-Platz ab November 2023 an, erhielt jedoch im Mai eine Absage und wurde auf die Warteliste gesetzt. Da sie ohne Platz nicht arbeiten konnte, summierte sich der Verdienstausfall auf etwa 25.000 Euro.
Das Landgericht München II wies die Klage der Mutter ab, da sie nicht alle zumutbaren Schritte unternommen hatte, um den Schaden zu verhindern, beispielsweise durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das Gericht stellte fest, dass der Staat zwar verpflichtet ist, Betreuungsplätze bereitzustellen, jedoch Schadensersatzansprüche nur bestehen, wenn rechtliche Schritte unternommen werden. Dieses Urteil verdeutlicht, wie wichtig es für Eltern ist, ihre Ansprüche rechtzeitig und umfassend geltend zu machen.
Forderung nach rechtlicher Klarheit
Ein weiteres Urteil des Landgerichts Frankenthal hat in diesem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Die dortige Mutter, die einen Kita-Platz für ihr Kind beantragt hatte, erhielt erst nach langer Wartezeit einen Platz zugewiesen und verlangte Ersatz für private Betreuungskosten. Auch hier wurde die Klage abgewiesen, weil die Eltern es versäumt hatten, ihren Kita-Anspruch durchzusetzen.
Solche Entscheidungen führen dazu, dass Eltern in ähnlichen Situationen dringend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Rechte zu wahren. Die aktuelle Situation in München und anderen Städten zeigt, dass es an der Zeit ist, die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Kita-Plätzen zu überdenken und die Ansprüche der Eltern besser zu schützen.