In der Aidenbachstraße 103 in München brodelt es gewaltig. Die Mieter des Mehrfamilienhauses erhalten Verwertungskündigungen und die Stimmung unter den Bewohnern ist angespannt. Das Gebäude, das einst von einer verstorbenen Eigentümerin geführt wurde, steht jetzt unter der Fuchtel der Immobiliengesellschaft RURO GmbH. Von ursprünglich 15 Mietparteien sind nur noch sechs übrig. Mieter Ulli Eisele, der seit 37 Jahren in dem Haus lebt, bezeichnet die Situation als einen Schock für die Bewohner. Man fragt sich: Was wird aus den restlichen Mietern?

Die RURO GmbH hat das Haus übernommen mit großen Plänen – es sollen Eigentumswohnungen entstehen. Für die Mieter bedeutet dies, dass sie sich mit einer unsicheren Zukunft konfrontiert sehen. Die REK Projekt GmbH soll für das Projektmarketing zuständig sein und plant eine umfassende Sanierung. Doch die Vorgehensweise der RURO GmbH wirft Fragen auf. Mieter berichten, dass in die leerstehenden Wohnungen Stockbetten gestellt wurden, um diese als möbliert zu höheren Preisen zu vermieten. Ein Student, Milan Parmar, lebte in einer 36 Quadratmeter großen Wohnung mit bis zu vier Personen und zahlte 500 Euro pro Schlafplatz – das summiert sich auf 2000 Euro Miete. In größeren Wohnungen sollen sogar bis zu sechs Personen für Mieten von bis zu 3000 Euro gehaust haben.

Die rechtlichen Grundlagen

Doch was bedeutet das alles rechtlich? Eine Verwertungskündigung wird ausgesprochen, wenn der Vermieter glaubt, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr rentabel ist. Zulässige Gründe sind unter anderem der Verkauf oder die Sanierung der Wohnung. Unzulässig wäre es allerdings, einfach höhere Mieten durch ein neues Mietverhältnis erzielen zu wollen. Die Mieter haben das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen oder die Rechtmäßigkeit der Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen. Besonders interessant: Bei vorgetäuschter Verwertungskündigung können sogar Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden!

Die Kündigungsfristen variieren je nach Dauer des Mietverhältnisses – bei weniger als fünf Jahren sind es drei Monate, bei mehr als fünf Jahren sechs Monate und bei mehr als acht Jahren sogar neun Monate. Auch die Härtefallregelung könnte für einige Mieter von Bedeutung sein, wenn der Auszug unzumutbar wäre, etwa aufgrund von Alter oder Krankheit. Und so sehen sich die Mieter in der Aidenbachstraße nicht nur mit der Angst vor dem Verlust ihres Zuhauses konfrontiert, sondern auch mit der Frage, wie sie rechtlich gegen die Kündigungen vorgehen können.

Die Unsicherheit bleibt

Die RURO GmbH hat bisher keine Hausverwaltung eingesetzt, es gab keine Nebenkostenabrechnungen. Mieter befürchten, dass sie vertrieben werden, da die Gesellschaft angekündigt hat, Fenster, Wasserleitungen und Heizungen im Herbst herauszureißen. Auf Anfragen der Zeitung reagierten weder die RURO GmbH noch die REK Projekt GmbH. Das lässt Raum für Spekulationen – wie ernst ist die Situation wirklich?

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In einem ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter mehr als nur pauschale Nachteile darlegen müssen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Nur persönliche Nachteile des Vermieters, nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Dritte sind für die Kündigung relevant. Das bedeutet, dass die Kündigungen in der Aidenbachstraße möglicherweise auf sehr wackeligen Beinen stehen. Die Mieter müssen sich also nicht nur mit ihren Sorgen um die eigene Wohnung auseinandersetzen, sondern auch mit den rechtlichen Möglichkeiten, die sich ihnen bieten.