In der Oberen Grasstraße, mitten in Obergiesing, tut sich etwas – oder besser gesagt, es tut sich nicht viel. Der Wiederaufbau des einst so geschätzten Uhrmacherhäusls, das 2017 illegal abgerissen wurde, hat sich zu einer wahren Geduldsprobe für die Anwohner entwickelt. Seit dem besagten Tag sind fast neun Jahre vergangen, und die Hoffnung auf eine Rückkehr zu den alten Werten schwindet mehr und mehr. Die überdimensionierten Fundamente, die noch im Erdreich sichtbar sind, zeugen davon, dass hier einmal Leben herrschte. Doch die Baubranche scheint nicht so recht in die Gänge zu kommen. Trotz aller Bemühungen und Ankündigungen – wo sind die Baufahrzeuge? Wo bleiben die Arbeiter?

Der Eigentümer Andreas S. hat sich in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Immer wieder wurden Fristen für den Baubeginn verschoben, zuletzt auf den 1. April 2026. Doch auch dieser Termin scheint wieder nur eine Fata Morgana zu sein. Angelika Luible von der Initiative „Heimat Giesing“ äußert ihre Zweifel an den Absichten des Eigentümers. Über 70 Mahnwachen hat die Initiative bereits organisiert, um auf die Missstände aufmerksam zu machen. Man fragt sich, ob hier nicht mehr Taktik als echter Wille zum Wiederaufbau im Spiel ist. „Es scheint so, als ob der Eigentümer Zeit schindet, um den Wert des Grundstücks zu steigern“, so Luible.

Ein städtisches Vorgehen

Während die Anwohner frustriert auf Fortschritte warten, hat die Stadt die Lokalbaukommission eingeschaltet. Diese plant, ein Verwaltungszwangsverfahren gegen den Eigentümer einzuleiten. Zwangsgelder sind im Gespräch – immerhin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits 2018 angeordnet, das Gebäude in seiner ursprünglichen Form wiederherzustellen. Doch trotz dieser klaren Vorgaben hat der Eigentümer seinen Pflichten nicht genügt. Die Stützen der Einhausung sind mittlerweile entfernt, und die Giebelwände werden abgetragen. Aber wo bleibt der entscheidende Schritt zur Wiederbelebung des Uhrmacherhäusls?

Barbara Kress, eine Nachbarin des Gebäudes, hat die ganze Misere hautnah miterlebt. Sie berichtet von Problemen bei der Statik der Baugrube und über die ständigen Verzögerungen. „Es ist einfach frustrierend“, sagt sie mit einem Seufzer. „Die Stadt hätte viel schneller handeln müssen.“ Der fehlende Fortschritt hat nicht nur die Nachbarschaft in Aufruhr versetzt, sondern auch Fragen aufgeworfen, die weit über den Kreis der Anwohner hinausgehen.

Denkmalgeschützter Status und die rechtlichen Rahmenbedingungen

Der Abriss von denkmalgeschützten Immobilien ist kein leichtes Unterfangen und unterliegt strengen Genehmigungen. Ohne schriftliche Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde ist der Abriss schlichtweg unzulässig. Die Behörde verlangt eine detaillierte Darlegung der Gründe und das Nachweisen, dass alle Alternativen ausgeschöpft wurden. Eigenmächtiges Handeln kann zu Bußgeldern und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Es ist eine komplizierte Materie, die viel Fingerspitzengefühl erfordert.

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Dennoch wird klar, dass der Eigentümer nicht nur mit dem Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls, sondern auch mit den rechtlichen Konsequenzen seines Handelns konfrontiert wird. Das städtische Planungsreferat hat angekündigt, ein Verwaltungszwangsverfahren einzuleiten und Zwangsgelder zu verhängen, um den Eigentümer zur Einhaltung der Auflagen zu bewegen. Doch während sich in den Amtsstuben die Akten stapeln, bleibt die Frage: Wann wird es endlich wieder Leben im Uhrmacherhäusl geben?