Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, kam es in Pasing-Obermenzing zu einem bedauerlichen Vorfall, der für einen 72-jährigen Radfahrer schwerwiegende Folgen hatte. Gegen 10:40 Uhr fuhr der Mann mit seinem Pedelec auf der Bergsonstraße, kurz vor der S-Bahnunterführung Langwied, als er mit einem Aufsitzrasenmäher kollidierte. Der 31-jährige Fahrer des Rasenmähers war damit beschäftigt, den südlichen Grünstreifen in Richtung Negrellistraße zu mähen, als er beschloss, zu wenden und dafür auf den Radweg zu fahren. Dabei übersah er die Vorfahrt des Radfahrers.

Leider blieb dem 72-Jährigen keine Zeit zu bremsen oder auszuweichen. Trotz seines Versuchs, dem Rasenmäher aus dem Weg zu gehen, touchierte er das Gerät und stürzte. Der Radfahrer zog sich schwere Verletzungen zu und wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge, das Pedelec und der Rasenmäher, blieben unbeschädigt – eine kleine positive Nachricht inmitten des Unglücks.

Ermittlungen und rechtliche Aspekte

Die Münchner Verkehrspolizei hat die Ermittlungen zu diesem Vorfall übernommen. Ob der Rasenmäherfahrer für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann, wird nun untersucht. In Fällen wie diesem, wo es zu einem Unfall gekommen ist und die Umstände geklärt werden müssen, sind einige wichtige Schritte zu beachten. So ist es ratsam, bei Schmerzen sofort einen Arzt aufzusuchen. Bei Unklarheiten über den Unfallhergang kann es sinnvoll sein, die Polizei zu rufen.

Es ist auch wichtig, Fotos von den beteiligten Fahrzeugen und etwaigen Schäden zu machen sowie die Kontaktdaten von Zeugen zu notieren. Gerade für den Geschädigten, in diesem Fall den Radfahrer, ist es entscheidend, einen Unfallbericht zur Dokumentation zu nutzen. Für ADAC-Mitglieder gibt es sogar eine kostenfreie Erstberatung bei Vertragsanwälten, was in solchen Situationen eine echte Erleichterung sein kann.

Was folgt nach dem Unfall?

Nach einem Unfall stellt sich oft die Frage, ob man die Reparatur oder eine Auszahlung des Schadens anstreben möchte. Bei unverschuldeten Unfällen trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei schweren Verletzungen, wie sie der Radfahrer erlitten hat, kann auch Schmerzensgeld gefordert werden, allerdings nur, wenn die Verletzungen ärztlich dokumentiert sind. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Unkostenpauschale von etwa 30 Euro für allgemeine Ausgaben geltend zu machen.

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Im Fall eines Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet. Auch Ansprüche auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens können bei schwereren Verletzungen geltend gemacht werden – die Kosten für eine Haushaltshilfe werden in solchen Fällen ebenfalls übernommen.

Es bleibt zu hoffen, dass der verletzte Radfahrer bald wieder auf die Beine kommt und dass solche Vorfälle in der Zukunft vermieden werden können. In einer Stadt wie München, die für ihre Radfreundlichkeit bekannt ist, sollten wir alle ein wenig mehr aufeinander achten und die Verkehrsregeln ernst nehmen.