Wenn man in München lebt, dann gehört die Grundsteuer zum Alltag – wie das Biergartenbesuch im Sommer oder die U-Bahn-Fahrt zur Arbeit. Aktuell steht eine Zahlungsfrist an, die man nicht ignorieren sollte! Am 1. Juli 2026 ist es soweit: Alle Jahreszahler der Grundsteuer und Pflichtige der Zweitwohnungsteuer müssen bis zu diesem Datum ihre Zahlungen geleistet haben. Das klingt vielleicht nicht nach viel, aber wer die Frist versäumt, der sieht sich schnell mit Säumniszuschlägen, Mahngebühren und weiteren Kosten konfrontiert. Das will sicher niemand, oder?

Für die Überweisungen ist es wichtig, die 13-stellige Kassenkonto-Nummer oder Vertragsgegenstands-Nummer aus dem letzten Bescheid anzugeben. Das ist sozusagen der Schlüssel zu eurem Beitrag zur Stadtkasse. Wer es lieber bequem hat, kann ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten. Einfach online über das Angebot der Stadt München – und schon ist die Fälligkeit kein Thema mehr. Die Stadt bittet ausdrücklich um pünktliche Zahlungen. Schließlich sind diese Einnahmen wichtig, um die Stadt am Laufen zu halten.

Die Fälligkeitstermine im Detail

So, jetzt wird’s konkret! Die Grundsteuer ist jährlich zu zahlen, aber die Fälligkeit ist vierteljährlich. Die Termine dafür sind fix: Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November sollte die Zahlung auf dem Konto der Gemeinde eingegangen sein. Also, nicht vergessen! Wenn der 15. auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag. Ein kleiner, aber wichtiger Hinweis.

Die Höhe der vierteljährlichen Rate berechnet sich ganz einfach: Nehmt die Jahresgrundsteuer aus eurem Bescheid und teilt sie durch vier. Ein Beispiel gefällig? Bei einer Jahresgrundsteuer von 600 Euro wären das 150 Euro pro Quartal. Das ist doch machbar! Und für die Zahlung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Überweisung, Dauerauftrag, Lastschriftverfahren oder, in einigen Gemeinden, sogar Barzahlung (was allerdings eher selten ist).

Säumniszuschläge und weitere Optionen

Aber lasst euch nicht in die Bredouille bringen! Bei verspäteten Zahlungen drohen Säumniszuschläge von 1% der Quartalszahlung für jeden angefangenen Monat Verzug. Das kann schnell ins Geld gehen, zusätzlich gibt es Mahngebühren. Also, rechtzeitig zahlen oder einen Antrag auf Stundung stellen, wenn’s mal eng wird. In Härtefällen ist das durchaus möglich. Und für die ganz Bequemen: Online-Zahlungen bieten viele Gemeinden mittlerweile auch an, sei es über PayPal, Giropay oder Kreditkarte.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Übrigens: Wenn ihr ein Haus kauft und dort ein Eigentümerwechsel stattfindet, übergeht die Grundsteuer ab dem 1. Januar des Folgejahres auf den neuen Eigentümer. Achtet darauf, dass im Kaufvertrag eine anteilige Regelung festgelegt wird. Vermieter zahlen die Grundsteuer zunächst selbst, können sie aber als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das kann also auch auf euch zukommen!

Ein kleiner Tipp am Rande: Überlegt, ob eine Jahresvorauszahlung für euch sinnvoll ist. Oft gibt’s da einen kleinen Rabatt von 2-3%. Und vergesst nicht, das Kassenzeichen aus dem Grundsteuerbescheid aufzubewahren. Bei Verlust könnt ihr eine Zweitschrift bei der Gemeinde anfordern. Es gibt also einiges zu beachten, aber mit ein bisschen Organisation bleibt ihr ganz entspannt.

Egal, wie ihr es anpackt – Hauptsache, die Fristen werden eingehalten. Und denkt daran: Das Geld fließt zurück in eure Stadt und sorgt dafür, dass München auch weiterhin lebenswert bleibt. Ein Hoch auf die pünktliche Zahlung!