Polizei-Einsatz in Solln: Softair-Waffe sorgt für Aufregung und Verwirrung
Es war ein ganz normaler Donnerstag in Solln, als die Ruhe durch einen unerwarteten Polizeieinsatz jäh gestört wurde. Kurz nach 14 Uhr alarmierten Anwohner die Polizei, weil sie einen Mann beobachtet hatten, der mit einer Waffe ein Haus betreten hatte. Eine Frau schilderte die Situation und beschrieb die Waffe als Schusswaffe. Das war der Moment, in dem die Sirenen heulten und mehrere Polizeistreifen mit Blaulicht auf die Szene zurasten. Man kann sich nur vorstellen, wie die Nachbarn aufgeregt aus ihren Fenstern lugten, neugierig auf das, was da vor sich ging.
Doch die Aufregung war noch nicht vorbei. Eine weitere Meldung ließ die Lage noch brisanter erscheinen: Ein Verdächtiger sollte sich am Bahnhof Solln aufhalten und eine Schusswaffe an einem Waffengürtel tragen. Die Polizei machte sich sofort auf die Suche, doch die Beamten fanden weder am beschriebenen Haus noch am Bahnhof einen Verdächtigen. Es schien, als wäre der Mann wie vom Erdboden verschluckt.
Ein unerwarteter Fund
Gegen 15 Uhr jedoch lichtete sich das Dunkel. Beamte kontrollierten einen 19-Jährigen aus München, der der Personenbeschreibung entsprach. Und siehe da, der junge Mann gab zu, zuvor mit einer Softair-Waffe unterwegs gewesen zu sein. Diese Nachbildung einer echten Waffe kann, je nach Modell, von weitem täuschend echt aussehen und sorgt daher für jede Menge Verwirrung. Es ist schon erstaunlich, wie solche Geräte, die meist als Spielzeuge für Geländespiele oder Sportschießen genutzt werden, solch eine Panik auslösen können.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten nicht nur die Softair-Waffe, sondern auch genehmigungsfreie Kurz- und Langwaffen sowie mindestens drei Messer. Alle Funde wurden sichergestellt. Der Jugendliche wurde angezeigt, denn das Tragen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz nicht erlaubt. Hätte er gewusst, welche Welle der Aufregung er mit dieser „Spielerei“ auslöste? Der Fall wird nun von dem Kommissariat 26 weiterverfolgt.
Das Waffengesetz und Softairwaffen
Um die rechtlichen Hintergründe besser zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass Softairwaffen Druckluftsysteme sind, die Rundkugeln verschießen. Ob sie unter das Waffengesetz fallen, hängt von ihrer Funktion und ihrem Typ ab. Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, und die Altersfreigabe liegt bei 18 Jahren. Das bedeutet, dass viele Jugendliche, die solche Waffen für Spiele nutzen, oft nicht die gesetzlichen Bestimmungen im Blick haben.
Geräte mit einer Schussenergie unter 0,5 Joule gelten als Spielzeuge und sind vom Waffengesetz ausgenommen. Bei Verstößen gegen die Anscheinswaffenregelungen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, was schon eine Hausnummer ist! Und im Jahr 2020 gab es sogar Änderungen, die die Regelungen für Softairwaffen anpassten. Es sollte eine Freistellung für Schusswaffen, die als Spielzeug gelten, geben, aber die alte Rechtslage wurde wiederhergestellt. Inzwischen sind viele Softairwaffen mit einer Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule ab 18 Jahren erhältlich, dürfen jedoch nicht öffentlich geführt werden. Ein echtes Dilemma für alle, die Spaß an diesen Geräten haben.
So bleibt die Frage: Wie viele andere Jugendliche sind sich der Risiken und der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht bewusst? Der Fall in Solln hat auf jeden Fall für viel Gesprächsstoff gesorgt – und nicht nur unter den Nachbarn. Vielleicht gibt es bald eine Aufklärungskampagne, um das Bewusstsein für solche Themen zu schärfen. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich der Fall des 19-Jährigen entwickeln wird.
