Heute ist der 18.06.2026 und die bayerische Landeshauptstadt München steht vor einer neuen Herausforderung im Bereich der Ferienvermietung. Die neuesten Entwicklungen sind spannend, aber auch mit einem kleinen Haken versehen, der die Gemüter erhitzen könnte. Die Stadt hat eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen eingeführt, die über Online-Portale vermietet werden. Die Entscheidung des Sozialausschusses des Stadtrats, die neue Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum zu beschließen, könnte weitreichende Folgen haben. Doch bevor wir ins Detail gehen, hier die wichtigsten Fakten auf einen Blick.

Vermieter sind nun dazu aufgefordert, ihren Namen und die Adresse der Wohnung beim Sozialreferat zu registrieren. Nach dieser Registrierung gibt’s dann eine wohnungsbezogene Registrierungsnummer, die natürlich im Online-Inserat angegeben werden muss. Ein bisschen Bürokratie, könnte man sagen, aber das Ziel ist klar: Die Stadt München möchte Wohnraum schützen und der Zweckentfremdung entgegenwirken. Online-Portale, wie Airbnb und Booking.com, müssen regelmäßig Vermietungsdaten an die Bundesnetzagentur übermitteln, um Transparenz zu schaffen.

Die Details der neuen Satzung

Schaut man genauer hin, fällt auf, dass die neue Satzung am 1. August 2026 in Kraft treten soll. Allerdings gibt es da einen kleinen Wermutstropfen: Die technische Lösung für die Registrierung ist noch nicht bereit. Das Sozialreferat nutzt eine IT-Lösung aus Nordrhein-Westfalen, die aufgrund verzögerter Abrufmöglichkeiten bei der Bundesnetzagentur noch nicht einsatzfähig ist. Ziemlich ärgerlich, wenn man bedenkt, dass der Stichtag immer näher rückt!

Für Vermieter, die darüber nachdenken, Wohnraum abzubrechen, gibt es gute Nachrichten: In vielen Fällen entfällt das Antragsverfahren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine wichtige Voraussetzung ist zum Beispiel die Errichtung gleichwertigen Wohnraums. Dennoch bleibt der Abbruch als Zweckentfremdung klassifiziert. Und Achtung: Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Stadt macht also ernst!

Ein Blick über den Tellerrand

Die neue Regelung in München reiht sich ein in eine bundesweite Tendenz, in der viele Städte versuchen, dem Missbrauch von Wohnraum entgegenzuwirken. Die Vermietung von Wohnungen auf Zeit ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, doch mit einer Vielzahl an Regeln. Zweckentfremdungsverbote, Registrierungspflichten und Genehmigungen sind nur einige der vielen Hürden, die Vermieter überwinden müssen, insbesondere in Städten mit hoher Nachfrage und starkem Zuzug.

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Komischerweise gibt es in vielen Städten unterschiedliche Regelungen, die sich oft nach dem lokalen Wohnungsmarkt richten. In München, wo der Wohnraum besonders knapp ist, hat die Stadt sich für eine strenge Kontrolle entschieden. Das zeigt sich auch in der DAC7-Richtlinie, die seit 2023 gilt und Plattformen wie Airbnb und Booking.com dazu verpflichtet, die Einnahmen ihrer Vermieter an die Steuerbehörden zu melden. Ein weiteres Instrument, um die Einnahmen zu überwachen, und das sorgt für zusätzliche Kopfschmerzen bei den Vermietern.

Jetzt, wo die neuen Regeln in Kraft treten, bleibt abzuwarten, wie die Vermieter in München darauf reagieren werden. Die einen werden sich anpassen, die anderen vielleicht aufgeben. Fest steht: Die Stadt München ist entschlossen, den Wohnraum zu schützen und dafür zu sorgen, dass Ferienwohnungen nicht zum Dauerzustand werden. Es bleibt spannend, wie sich die Situation entwickeln wird – sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter!