München wehrt sich gegen Bürokratie: Krankschreibung in der Kritik
In München brodelt es mal wieder! Die Stadt hat sich entschieden, den geplanten Verschärfungen bei den Krankschreibungen durch die Bundesregierung entgegenzutreten. Geplant war, dass bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss und die telefonische Krankschreibung abgeschafft wird. Oberbürgermeister Dominik Krause von den Grünen äußert sich kritisch zu diesen Maßnahmen. Er sieht sie nicht als notwendige Schritte gegen den Missbrauch von Krankschreibungen. Ganz im Gegenteil, er befürchtet, dass die neuen Regelungen einen Generalverdacht gegen Kranke auslösen und die ohnehin überlasteten Haus- und Kinderärzte in München zusätzlich belasten. Schließlich ist die telefonische Krankschreibung für viele eine wertvolle Erleichterung.
Auch Andreas Mickisch, Personal- und Organisationsreferent der Stadt, unterstützt Krauses Standpunkt. Er erinnert daran, dass Arbeitgeber bereits bei konkreten Auffälligkeiten Maßnahmen ergreifen können, ohne dass es einer pauschalen Regelung bedarf. Die telefonische Krankschreibung galt zudem nur für bekannte Patienten und leichte Erkrankungen – und das auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Mit über 45.000 Beschäftigten ist die Stadt München der größte kommunale Arbeitgeber Deutschlands, und es ist bemerkenswert, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten nach der Corona-Pandemie gesunken und stabilisiert sind. Das zeigt doch, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Krankmeldungen auch ohne zusätzliche bürokratische Hürden möglich ist.
Auf dem Weg zur digitalen Krankmeldung
Ein spannendes Thema in diesem Kontext ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit dem 1. Januar 2023 in der Umsetzung ist. Sie ermöglicht es den Beschäftigten, ihre Krankschreibung nicht mehr direkt beim Arbeitgeber vorzulegen. Stattdessen übermittelt der Arzt die Daten zur Arbeitsunfähigkeit direkt an die Krankenkasse. Arbeitgeber können diese Informationen dann einsehen, was den Prozess enorm vereinfacht. Ab 2025 sollen weitere Verbesserungen in diesem Verfahren eingeführt werden. Das bedeutet, dass auch Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationszeiten direkt an die Arbeitgeber übermittelt werden. Ein echter Fortschritt, wenn man bedenkt, wie viel Papierkram sonst anfällt!
Aber natürlich bleibt die Pflicht für die Mitarbeitenden, ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und ärztlich feststellen zu lassen. Ab dem dritten Tag der Krankheit müssen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wobei Arbeitgeber auch schon am ersten Tag ein Attest verlangen können. Ein bisschen kompliziert bleibt es also doch, aber die eAU könnte den ganzen Prozess in Zukunft deutlich erleichtern. Besonders für Minijobber und privat krankenversicherte Menschen gibt es spezielle Regelungen, aber auch da wird auf eine digitale Lösung gesetzt.
Die Thematik um Krankschreibungen und deren Handhabung ist also nicht nur eine lokale Angelegenheit in München, sondern spiegelt auch einen größeren Wandel in der Arbeitswelt wider. Die Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle scheint dabei ein zentrales Thema zu sein, das viele von uns betrifft. Und während die Stadt München weiterhin auf verantwortungsvolle Krankmeldungen setzt, bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf die Arbeitswelt auswirken werden.
