Kiosk-Krieg in der Maxvorstadt: Nachtverbot für Flaschenbier vor Gericht
In der Maxvorstadt, wo die Kioske sprichwörtlich an jeder Ecke stehen, brodelt es gewaltig. Vier Betreiber, darunter Aktham Madoor vom beliebten Cafekiosk in der Schellingstraße, haben sich zusammengetan und ziehen vor das Verwaltungsgericht. Ihr Ziel? Das nächtliche Verkaufsverbot für Flaschenbier, das am 3. August 2025 vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) erlassen wurde, soll aufgehoben werden. Ein Verbot, das von Anwohnern aufgrund von Lärmbelästigungen gefordert wurde. Madoor, der angibt, 70 bis 80 Prozent seines Umsatzes nach 22 Uhr zu generieren, sieht sich in seiner Existenz bedroht. Die Miete für seinen Kiosk beträgt fast 6000 Euro – ein harter Brocken, selbst für einen erfahrenen Unternehmer.
Die Klage wurde im Herbst 2025 eingereicht, und die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht steht am Dienstag an. Neben Madoor sind auch andere Kioske betroffen, darunter Bites and Delights (Superschmarrn), Amalienkiosk und das Café Kiosk Barer Straße. In der Nachbarschaft ist die Stimmung angespannt – mehr als 400 Unterschriften wurden gegen die Kioske gesammelt, weil es Beschwerden über Müllansammlungen, Glasscherben und Wildpinkeln gibt. Bürgermeister Dominik Krause von den Grünen hatte das Verkaufsverbot nach den Beschwerden zwar außer Kraft gesetzt, doch die Probleme scheinen nicht weniger geworden zu sein.
Rechtlicher Hintergrund und die Lärmdiskussion
Das KVR hat weiterhin die nächtlichen Lärm- und Beschwerdeprobleme im Blick und könnte das Verkaufsverbot wieder in Kraft setzen, sollte sich bis Mitte Juli 2026 keine Verbesserung zeigen. Das rechtliche Hin und Her ist komplex: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts könnte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, was die Kioskbetreiber in eine ungewisse Lage versetzt. Denn laut dem Bayerischen Gaststättengesetz (GastG) ist die Einordnung des Betriebs als Gaststätte unabhängig von der Überwiegenheit der Einzelhandels- oder Gaststättenaktivitäten. Das bedeutet, dass auch wenn ein Kiosk als Gaststätte gilt, der Lärm von Personen, die Flaschenbier in der Nähe konsumieren, dem Betreiber zugerechnet werden kann.
Ein sichtbarer Hinweis auf das nächtliche Verkaufsverbot ist ebenfalls erforderlich, was die Betreiber zusätzlich belastet. Das KVR hat seit August 2025 Auflagen für Kioske im Univiertel erlassen, was zeigt, dass die Stadt versucht, die Lärmbelästigungen und den Abfall in den Griff zu bekommen. Ab 20 Uhr dürfen keine Chips mehr verkauft werden, und ab 22 Uhr ist Schluss mit Flaschenbier. Die Kioske, die von Studierenden und Nachtschwärmern als erschwingliche Alternative zu Bars geschätzt werden, stehen vor der Herausforderung, diese Auflagen zu befolgen.
Die Sicht der Kioskbetreiber und mögliche Lösungen
Für viele Kioskbetreiber ist das eine herbe Einschränkung. Sie sehen sich nicht nur als Händler, sondern als Teil der Nachbarschaft, die das Stadtleben mitgestalten. Wenn man bedenkt, dass Tankstellen nach 20 Uhr weiterhin Snacks und Getränke verkaufen dürfen, während die Kioske unter strengen Auflagen leiden, wird die Ungleichbehandlung deutlich. Die Stadt plant, die Straßenreinigung in den betroffenen Bereichen zu erweitern und die Kioskbetreiber für die Sauberkeit verantwortlich zu machen – eine Maßnahme, die auf gemischte Reaktionen stößt.
Ob die Kioskbetreiber nun die rechtlichen Auseinandersetzungen gewinnen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Diskussion über Lärmschutz, Nachtruhe und die Rechte der Betreiber in einer lebendigen Stadt wie München noch lange nicht abgeschlossen ist. Die Stadt hat die Herausforderung, zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und den Interessen der Kioskbetreiber zu vermitteln. Ein Drahtseilakt, der sowohl Lösungen als auch kreative Ansätze erfordert, um ein harmonisches Miteinander zu schaffen.
