Heute ist der 18.04.2026. In der Alten Kaserne in München wird über eine der prägnantesten Figuren der deutschen Nachkriegsgeschichte diskutiert: Franz Josef Strauß. Der bayerische Politiker, der die Ostpolitik der sozialliberalen Regierung mit „kompromissloser Härte“ bekämpfte, bleibt ein faszinierendes Thema für Politikwissenschaftler und Geschichtsinteressierte. Strauß war ein Mann klarer Überzeugungen, und seine Ablehnung der Ostverträge mit der Sowjetunion und Polen in den frühen 1970er Jahren ist nur eines der Kapitel seiner bewegten politischen Karriere.
Seine Skepsis gegenüber den Verträgen, die als Versuch der Annäherung an die Ostblockstaaten galten, war tief verwurzelt. Strauß sah in diesen Abkommen nicht nur ein Zurückweichen vor sowjetischen Hegemonialansprüchen, sondern äußerte auch Verdacht, dass sie die deutsche Einheit gefährden würden. Insbesondere kritisierte er die Geheimhaltung der Verhandlungen, was in seinen Augen nicht nur ein Verrat an der deutschen Einheit, sondern auch ein Zementieren der Teilung Deutschlands darstellte.
Strauß‘ Widerstand gegen die Ostverträge
Am 15. August 1970 fand Strauß deutliche Worte in einem Artikel für den Bayernkurier, in dem er den Moskauer Vertrag als „Büchsenöffner“ bezeichnete. Er behauptete, dieser Vertrag erkenne Gebiete östlich der Elbe als Teile des „sowjetischen Imperiums“ an, was für ihn inakzeptabel war. Darüber hinaus stellte er fest, dass der Vertrag nichts über die deutsche Wiedervereinigung aussagte. Seine Argumentation war klar: Die Bundesrepublik müsse für das Selbstbestimmungsrecht der von der Sowjetunion beherrschten Völker eintreten.
Strauß verglich die Ostpolitik von Willy Brandt mit der Appeasement-Politik der 1930er Jahre, was seine Position in der politischen Debatte weiter verstärkte. Um der Opposition die Zustimmung zu den Verträgen zu ermöglichen, erarbeitete die Regierung Brandt eine gemeinsame Erklärung mit Abgeordneten aller Fraktionen, die schließlich am 9. Mai 1972 nach Moskau übermittelt wurde. Doch Strauß und viele CSU-Abgeordnete enthielten sich oder stimmten bei der Abstimmung am 17. Mai 1972 mit Nein, was einen „verheerenden, demoralisierenden“ Eindruck hinterließ.
Der Grundlagenvertrag und das Bundesverfassungsgericht
Der Widerstand Strauß‘ gegen den Grundlagenvertrag am 21. Dezember 1972 war entschieden. Er äußerte den Verdacht, dass dieser Vertrag die Einheit der Nation zugunsten einer „Einheit des Klassenkampfes“ aufgeben würde. Zunächst war die bayerische Landesregierung unter Alfons Goppel gegen Strauß‘ Forderung, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Doch am 22. Mai 1973 setzte sich Strauß durch, und die Landesregierung beschloss, ein Normenkontrollverfahren anzustrengen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage am 31. Juli 1973 zurück und legte eine enge Auslegung des Grundlagenvertrags fest.
Trotz seiner scharfen Kritik an den Ostverträgen zeigte Strauß eine pragmatische Haltung. Im Mai 1973 betonte er in einer Bundestagsdebatte, dass Verträge eingehalten werden müssen – „Pacta sunt servanda“. Er strebte also keine Aufkündigung der von ihm bekämpften Verträge an, was seine differenzierte Sicht auf diese komplexe politische Situation verdeutlicht.
Ein Erbe, das bleibt
Franz Josef Strauß bleibt ein ambivalenter Charakter in der deutschen Geschichte. Sein Engagement gegen die Ostverträge und seine Bedenken hinsichtlich der deutschen Einheit zeugen von einem tiefen politischen Instinkt. Doch gleichzeitig zeigt sein pragmatischer Umgang mit den bestehenden Verträgen, dass er die Notwendigkeit der politischen Stabilität im Blick hatte. Diese Facette macht ihn zu einer Schlüsselfigur im politischen Diskurs, die auch heute noch relevant ist, wenn wir über die Herausforderungen der deutschen Einheit und europäische Beziehungen nachdenken.