Kampf um den Gehweg: Anwohner wehren sich gegen Bußgelder in der Prinzenstraße
Heute ist der 9.07.2026 und in Neuhausen-Nymphenburg brodelt die Stimmung, besonders in der Prinzenstraße. Seit Anfang Juni 2026 dürfen Privatpersonen hier Fotos von Gehwegparkern hochladen, und die Polizei verteilt daraufhin Bußgelder von 55 Euro. Das sorgt für ordentlich Zündstoff, denn der Gehweg ist mit seinen 4,50 Metern Breite eigentlich recht großzügig – zumindest aus Sicht der Anwohner. Jahrzehntelang wurde das Parken auf dem Gehweg einfach geduldet, und nun gibt es Strafzettel! Die Bürgerinitiative, die sich mittlerweile formiert hat, ist über die neue Regelung mehr als verärgert. Da wird nicht nur die eigene Nachbarschaft unter Druck gesetzt, sondern auch die entspannte Atmosphäre der Straße in Frage gestellt.
Die Polizei hat nicht wirklich einen Spielraum. Das Gehwegparken ist gesetzlich verboten, so wie es BA-Vorsitzende Leonie Lobinger (Grüne) klarstellt. Beschwerden von externen Bürgern haben die Situation verschärft – jetzt schaut die Polizei genauer hin. Und das sorgt für Unmut unter den Anwohnern. „Warum dürfen wir nicht parken, wenn der Platz da ist?“, fragen sie sich. Schließlich steht der breite Gehweg für Fußgänger, Kinderwägen und Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Martin Züchner (Grüne), Vorsitzender des BA-Unterausschusses Mobilität, hat sich der Sache angenommen und bietet Unterstützung an. Er hat sogar die Idee geäußert, das Gehwegparken in bestimmten Fällen zu dulden – was ein Lichtblick wäre!
Rechtliche Grundlagen und Bußgelder
Doch die rechtlichen Grundlagen sind klar: Halten und Parken auf dem Gehweg ist gemäß § 12 Abs. 4 StVO grundsätzlich untersagt. Nur wenn Verkehrszeichen dies erlauben, dürfen Fahrzeuge auf dem rechten Gehweg parken. Ansonsten drohen Bußgelder. Wer rechtswidrig parkt, muss mit mindestens 55 Euro rechnen. Behindern andere Verkehrsteilnehmer, kann das Bußgeld sogar auf bis zu 80 Euro steigen – und es gibt Punkte in Flensburg! Die Anwohner haben also nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein verkehrsrechtliches Problem am Hals.
Felix Meyer (FDP) hat einen Ortstermin beim Mobilitätsreferat gefordert – aber das scheint nicht in Planung zu sein. Stattdessen wird die Situation in der Prinzenstraße derzeit genau unter die Lupe genommen. Ein möglicher Vorschlag könnte in einem Parklizenzgebiet in der Romanstraße enden. Aber auch hier gilt: Ein Halteverbot kann nur eingerichtet werden, wenn es für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs notwendig ist. Also bleibt die Frage: Wo parken wir jetzt, wenn nicht auf dem Gehweg?
Das große Ganze
Die Diskussion um das Gehwegparken ist nicht nur lokal, sondern berührt auch größere Themen wie Verkehrssicherheit und Umwelt. Gehwege sind nicht für das Gewicht von Fahrzeugen konzipiert, und die Gefahr, Fußgänger zu behindern oder sogar in gefährliche Situationen zu bringen, ist real. Die Anwohner müssen sich vielleicht an die neuen Regeln gewöhnen – oder sie kämpfen weiter für ihre Rechte. Denn eines ist klar: Es bleibt spannend in der Prinzenstraße!
