Im Herzen von München, genauer gesagt am Schneckenplatz in der Schwanthalerhöhe, ist die Stimmung angespannt. Anwohner Thomas Schramm ist alles andere als begeistert von den wöchentlichen Techno-Partys, die sonntags von 14 bis 22 Uhr ohne Unterbrechung stattfinden. „Das ist einfach nicht zum Aushalten!“, klagt er und verweist auf die gemessenen 65 Dezibel bei geschlossenen Fenstern. So viel Lärm entspricht dem Geräusch eines laufenden Staubsaugers – und das an einem Sonntag! Wer will schon nach einer langen Woche am Wochenende den Staubsauger um sich herum haben?

In der letzten Sitzung des Bezirksausschusses (BA) wurde hitzig über die Lärmbelästigung diskutiert. Manuela Diebold von den Grünen warf ein, dass man in einem lebendigen Viertel auch mit ein bisschen Lärm leben müsse. Holger Henkel (SPD) hingegen sah das anders und schlug vor, die Veranstaltungen lieber drinnen abzuhalten, beispielsweise in der Kongresshalle. Monika Obermeier von der CSU fand die Situation für ältere Menschen „reinste Folter“ und Uwe Trautmann (CSU) forderte sogar ein generelles Verbot von Veranstaltungen am Schneckenplatz. Michael Schelle, ebenfalls von den Grünen, war gegen ein Verbot, äußerte aber Bedenken für die Sonntage und Feiertage.

Ein Dialog ist gefragt

BA-Chefin Sibylle Stöhr, ebenfalls von den Grünen, plädierte für einen offenen Dialog und frühzeitige Informationen über geplante Events. Der Antrag auf ein generelles Verbot wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt – das Thema wurde stattdessen in den Unterausschuss Kultur verwiesen. Das Prosecci-Kollektiv, die Veranstalter der Techno-Partys, zeigten sich verständnisvoll für die Beschwerden und forderten mehr geeignete Veranstaltungsorte. „Wir wollen ja niemanden belästigen“, so ein Mitglied des Kollektivs.

Doch wie sieht das rechtlich aus? In Deutschland gelten strenge Regelungen zur Nachtruhe. Zwischen 22 und 6 Uhr sollte es ruhig sein – an Sonntagen und Feiertagen erst recht. Die Ruhezeiten können je nach Bundesland unterschiedlich sein, und übermäßiger Lärm, der andere stört oder gesundheitlich beeinträchtigt, ist definitiv nicht erlaubt. Hierbei spielt nicht nur die Dezibelzahl eine Rolle, sondern auch die Dauer und Intensität des Lärms.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die relevanten Gesetze sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Störungen können mit Beschwerden und sogar rechtlichen Schritten geahndet werden. Ein Hinweis für Veranstalter: Vorabkommunikation mit Nachbarn ist das A und O. Schließlich kann eine gute Nachbarschaft auch bei Lärmschutz helfen. Und für die Partygäste gilt: Rücksichtnahme ist angesagt, vor allem während der Ruhezeiten.

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Das Thema Lärmbelästigung ist nicht neu und betrifft viele Nachbarn in München. Ob es nun um laute Feiern oder andere Veranstaltungen geht – die Suche nach einem Gleichgewicht zwischen Feiern und Ruhe ist oft ein Drahtseilakt. Vielleicht finden die Anwohner und die Veranstalter ja eines Tages einen gemeinsamen Nenner, der sowohl das Feiern als auch die Nachtruhe berücksichtigt. Bis dahin bleibt die Situation am Schneckenplatz angespannt, und die Diskussionen werden wohl weitergehen.