Die Stadt München hat einen bemerkenswerten Fortschritt im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum erzielt. Im Jahr 2025 konnten 507 zweckentfremdete Wohnungen erfolgreich für den regulären Mietmarkt zurückgeholt werden. Dies stellt einen neuen Rekord dar, der die vorherige Bestmarke von 448 Wohnungen aus dem Jahr 2024 übertrifft. Diese erfreulichen Zahlen stammen aus der Jahresstatistik, die dem Sozialausschuss vorgelegt wurde und zeigen eindrucksvoll, dass die Maßnahmen der Stadt Wirkung zeigen.

Die Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) äußerte sich optimistisch über diese Erfolge und betonte die Bedeutung, die der Rückgewinnung von Wohnraum für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zukommt. Um diese Erfolge weiter auszubauen, wurden im Jahr 2025 Zwangsgeldandrohungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro festgesetzt. Im Vorjahr lag dieser Betrag bei 1.095.500 Euro. Auch die tatsächlich festgesetzten Bußgelder für nachgewiesene Verstöße stiegen auf über 700.000 Euro, was mehr als doppelt so viel ist wie 290.768 Euro im Jahr 2024.

Neue Regelungen zur Bekämpfung der Zweckentfremdung

Die Stadt plant zudem, eine neue Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einzuführen. Diese Regelung basiert auf der „EU-Verordnung 2024/1028“ und dem geänderten bayerischen Zweckentfremdungsgesetz, das am 1. April 2026 in Kraft trat. Künftig müssen Wohnungen, die als Ferienwohnungen auf Online-Portalen wie Airbnb angeboten werden, beim Sozialreferat registriert werden. Das Sozialreferat vergibt eine wohnungsbezogene Registrierungsnummer, die im Online-Inserat angegeben werden muss. Sozialreferentin Dorothee Schiwy betont, dass diese Registrierungspflicht den Kampf gegen die Zweckentfremdung erheblich erleichtert.

Die Herausforderung, die Zweckentfremdung zu überprüfen, bleibt jedoch groß. Nach Angaben der Stadt ist der Nachweis von Zweckentfremdung für die Mitarbeiter aufwendig, da der rechtliche Spielraum eng ist. Oberbürgermeister Dieter Reiter unterstreicht die Wichtigkeit dieser Arbeit für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in München.

Ein Blick in die Zukunft

Die Stadt München bereitet zudem eine Änderung der städtischen Zweckentfremdungssatzung (ZeS) vor, um die neue Regelung zur Registrierung von Ferienwohnungen einzuführen. Derzeit gibt es in München noch kein Registrierungsverfahren für Ferienwohnungen. Das Sozialreferat wird in naher Zukunft über den Einführungstermin der Registrierungspflicht und die Abläufe informieren. Weitere Informationen werden in der Rathaus Umschau vom 20. März 2026 veröffentlicht.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Insgesamt zeigt sich, dass die Stadt München mit einem klaren Plan und effektiven Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgeht. Die Rückgewinnung von Wohnungen ist ein wichtiger Schritt, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten und nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.