Münchens Radfahrer im Visier: Alarmierende Ergebnisse einer großangelegten Polizeikontrolle
In der pulsierenden Stadt München, wo das Radfahren für viele zur liebsten Fortbewegungsart gehört, hat eine aktuelle Polizeikontrolle für Aufsehen gesorgt. Am Donnerstag, den 16. Juli, wurde zwischen 7 und 13 Uhr an den Straßen rund um Berg am Laim und Bogenhausen eine großangelegte Kontrolle durchgeführt. Und was soll ich sagen? Die Ergebnisse waren mehr als ernüchternd.
Die Polizeiinspektion 21 und 22 hat rund 300 Radlerinnen und Radler ins Visier genommen. Die Zahlen sind alarmierend: Über 164 Personen, also mehr als die Hälfte, fuhren bei Rot über die Ampel. Das ist nicht nur dreist, sondern auch teuer – hier winken Bußgelder zwischen 60 und 100 Euro. Und das ist noch nicht alles: 66 Radler erwischte es als „Geisterfahrer“ auf der falschen Straßenseite. Für diese Fahrweise gibt’s ein Bußgeld von 20 Euro. Und als ob das nicht genug wäre, nutzten auch 10 Radler während der Fahrt verbotenerweise ihr Handy – dafür sind 55 Euro fällig. Ein Pedelec fiel sogar auf, weil es manipuliert war und schneller als die erlaubten 25 km/h fuhr.
Die E-Scooter und Autofahrer im Fokus
Doch nicht nur Radfahrer hatten die Polizei auf dem Kieker. Auch E-Scooter-Fahrer mussten sich den strengen Blicken der Beamten stellen. Vier von ihnen missachteten eine rote Ampel, und ein E-Scooter war nicht einmal versichert – das ist ja fast schon ein Klassiker. Besonders kurios: Ein E-Scooter war so frisiert, dass er die Geschwindigkeit eines 125er Kleinkraftrads erreichte. Und der Fahrer? Der konnte keinen Führerschein der Klasse A1 vorweisen. Da fragt man sich: Wo soll das alles enden?
Die Autofahrer waren ebenfalls nicht aus dem Schneider. Zwei von ihnen hielten unerlaubt auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Hinzu kamen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, für die sie Anzeige erhielten. Man könnte fast meinen, dass die Straßen von München zu einem Schaulaufen von Verstößen geworden sind.
Ein Blick auf die Bußgelder
Der Bußgeldkatalog für Radfahrer, der viele nicht einmal kennen, regelt die Strafen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Die neuen Regeln, die am 28. April 2020 in Kraft traten, haben das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Es ist kaum zu fassen, aber viele Radler sind sich nicht bewusst, dass sie sich an diese Regeln halten müssen. Dabei können Bußgelder – je nach Verstoß – zwischen 5 und 350 Euro liegen. Und ab einem Bußgeld von 60 Euro gibt’s sogar einen Eintrag im Zentralregister in Flensburg und einen Punkt. Man sollte sich gut überlegen, ob man beim Radeln über die Stränge schlägt.
Statistiken zeigen, dass jährlich über 70.000 Unfälle mit Radfahrern geschehen. Besonders in den Wintermonaten steigen die Zahlen. Ein Rotlichtverstoß kostet nicht nur Geld, sondern auch einen Punkt in Flensburg, und bei 1,6 Promille oder mehr ist der Spaß ganz vorbei: Da drohen 3 Punkte und eine hohe Geldstrafe. Radfahrer müssen also besonders vorsichtig sein, denn Verstöße können auch für Fahranfänger zu A-Verstößen zählen – und das kann unangenehme Folgen haben.
Die Kontrolle hat einmal mehr gezeigt, dass die Straßen in München nicht nur für Fußgänger und Autofahrer, sondern auch für Radfahrer ein gefährlicher Ort sein können. Vielleicht sollten wir alle ein bisschen mehr aufeinander achten – schließlich wollen wir ja, dass jeder sicher an sein Ziel kommt.
