In Neuperlach, wo die Sonne gerade mit voller Wucht auf die Straßen brennt, machte ein Passant eine beunruhigende Entdeckung. Ein Malteser-Hund saß in einem geparkten Mini und schaute aus dem Fenster, als wäre alles in Ordnung. Bei Außentemperaturen von 31 Grad war das jedoch alles andere als der Fall. Die Hitze im Auto war sicherlich unerträglich – das Fenster nur einen Spalt breit geöffnet. So kam es, dass der aufmerksame Bürger die Polizei informierte und somit eine kleine Heldentat einleitete.

Die Beamten trafen schnell ein und mussten nicht lange zögern: Sie brachen das Glas des Fahrzeugs auf, da die Halterin des Hundes nicht auffindbar war. Die Feuerwehr hatte an diesem Tag sogar Temperaturen von bis zu 59 Grad an Hausfassaden gemessen. Man kann sich vorstellen, wie es dem kleinen Vierbeiner in dieser drückenden Hitze ergangen sein muss. Die Polizei sicherte außerdem Wertsachen aus dem Auto, darunter ein Handy, Zigaretten und einen Föhn, und hinterließ eine Nachricht für die Halterin.

Ein besorgniserregender Vorfall

Nach 90 Minuten kam die 29-jährige Münchnerin spanischer Herkunft zur Polizeiwache. Sie war sichtlich verwirrt, aber die Freude über die Rettung ihres Hundes war vermutlich auch da. Doch die Freude währte nur kurz, denn sie erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Solche Verstöße können mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. In ähnlichen Fällen sind Geldbußen in drei- bis vierstelliger Höhe nicht unüblich. Es bleibt zu hoffen, dass sie aus dieser Erfahrung lernt und in Zukunft besser auf ihren pelzigen Freund achtet.

Hunde können sich bei extremer Hitze nämlich nicht durch Schwitzen abkühlen, sie hecheln. Aber Hecheln hat seine Grenzen, und bei hohen Temperaturen kann es ganz schnell zu einer Überhitzung kommen. Übelkeit, Panik, Kreislaufprobleme und im schlimmsten Fall sogar Herzstillstand sind die alarmierenden Symptome, die auftreten können. Wer glaubt, das Zurücklassen eines Tieres im heißen Auto sei harmlos, der irrt sich gewaltig – es verstößt gegen das Tierschutzgesetz und wird als Tierquälerei geahndet.

Rechtliche Konsequenzen und Verantwortung

Das Tierschutzgesetz ist da ziemlich klar: Es schützt Tiere, und das ist nicht nur eine Empfehlung, sondern ein Staatsziel mit Verfassungsrang. Der § 17 des Tierschutzgesetzes bestraft das Zufügen erheblicher Schmerzen oder das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Tierquälerei kann sogar zu einem Tierhalteverbot führen! Über die rechtlichen Konsequenzen sollte sich jeder, der ein Haustier hält, im Klaren sein.

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Wenn ein Hund in Not ist, sollte der Halter des Fahrzeugs schnellstmöglich ausfindig gemacht werden, zum Beispiel durch Ausrufen im Supermarkt. Ist der Halter nicht zu finden, bleibt nur der Weg zur Polizei oder Feuerwehr. In akuten Lebensgefahrensituationen darf das Tier sogar eigenständig gerettet werden – jedoch sollte man dabei vorsichtig sein, denn das Einschlagen eines Fensters könnte zu einer Sachbeschädigungsklage führen. Die Balance zwischen der Rettung eines Tieres und den rechtlichen Folgen ist ein schmaler Grat.

Ein kleiner Tipp für alle Hundebesitzer: Bei Hitze ist es am besten, den Hund zu Hause zu lassen. Autofahrten und Gassirunden sollten in den frühen Morgen- oder Abendstunden stattfinden, wenn die Temperaturen angenehmer sind. Und immer ausreichend Wasser für den Hund mitnehmen. So bleibt unser treuer Begleiter gesund und munter – und wir selbst auch. Diese Geschichte aus Neuperlach sollte uns allen eine Lehre sein, wie wichtig es ist, auf die Bedürfnisse unserer tierischen Freunde zu achten!